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Erbschaft / Schenkung
Erbschaft und Schenkung sind zwei zentrale Wege, um Vermögen von einer Person auf eine andere zu übertragen. Eine Erbschaft tritt nach dem Tod eines Menschen ein und wird durch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge geregelt. Dabei können Immobilien, Geldbeträge und andere Vermögenswerte an Erben übergehen. Die Besteuerung von Erbschaften unterliegt den Erbschaftssteuerregelungen, die je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes variieren können.
Schenkungen hingegen sind Vermögensübertragungen, die zu Lebzeiten des Schenkers erfolgen. Sie bieten die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Vermögen an Angehörige oder andere Personen zu übertragen und dadurch eventuell steuerliche Vorteile zu nutzen. Auch Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer, die ähnlich wie die Erbschaftssteuer geregelt ist. Strategische Schenkungen können dazu beitragen, die Steuerlast zu minimieren und Vermögen gezielt zu verteilen.
Sowohl bei Erbschaft als auch bei Schenkung ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen, um die Übertragung optimal zu gestalten und mögliche steuerliche Belastungen zu berücksichtigen.




